Ja. Verordnungen vom Zahnarzt rechne ich mit Ihrer Krankenkasse ab. Es sollte KG (Krankengymnastik) und WT (Wärmetherapie) auf dem Rezept stehen.
Leider Nein.

Ich behandle lediglich Patienten mit Kiefergelenksstörungen (CMD) auf Rezept, welches mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden kann.

Alle weiteren Leistungen sind Privatleistungen bzw. rechne ich mit privaten Krankenversicherungen ab.
Auf der Verordnung sollte KG (Krankengymnastik) mit WT (Wärmetherapie) stehen.
Einige Zahnärzte verschreiben MT (Manuelle Therapie), diese kann ich jedoch mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht abrechnen.

Bei allen Terminen bitte:
  • ein eigenes Handtuch (aus Gründen der Nachhaltigkeit) 

Zum ersten Termin bitte:
  • Ihre Krankenversichertenkarte


Terminabsagen bitte möglichst 24 Stunden vorher.
Telefonisch, per Whatsapp oder per Email.
Das kann in der Hektik des Alltags passieren.
Leider muss ich Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen.