Ich habe ein Rezept über Physiotherapie am Kiefergelenk (CMD) von meinem Zahnarzt erhalten. Kann ich das Rezept bei Ihnen einreichen?
Ja. Verordnungen vom Zahnarzt rechne ich mit Ihrer Krankenkasse ab. Es sollte KG (Krankengymnastik) und WT (Wärmetherapie) auf dem Rezept stehen.
Ich bin gesetzlich krankenversichert. Kann ich ein Rezept über Physiotherapie/Massage bei Ihnen einreichen?
Leider Nein.
Ich behandle lediglich Patienten mit Kiefergelenksstörungen (CMD) auf Rezept, welches mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden kann.
Alle weiteren Leistungen sind Privatleistungen bzw. rechne ich mit privaten Krankenversicherungen ab.
Ich möchte mich am Kiefergelenk behandeln lassen. Was muss auf dem Rezept vom Zahnarzt stehen?
Auf der Verordnung sollte KG (Krankengymnastik) mit WT (Wärmetherapie) stehen. Einige Zahnärzte verschreiben MT (Manuelle Therapie), diese kann ich jedoch mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht abrechnen.
Muss ich zu meiner Behandlung etwas mitbringen?
Bei allen Terminen bitte:
ein eigenes Handtuch (aus Gründen der Nachhaltigkeit)
Zum ersten Termin bitte:
Ihre Krankenversichertenkarte
Mir ist etwas dazwischen gekommen. Wie sage ich einen Termin am besten ab?
Terminabsagen bitte möglichst 24 Stunden vorher. Telefonisch, per Whatsapp oder per Email.
Was passiert, wenn ich einen Termin vergessen habe abzusagen?
Das kann in der Hektik des Alltags passieren. Leider muss ich Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen.